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Aufnahmeverfahren

Der Teilnahme am interuniversitären Universitätskurs Klinische Psychologie geht gemäß Psychologengesetz 2013 ein Aufnahmeverfahren zur Feststellung der persönlichen Eignung für die Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/in voraus.

Die Aufnahmegebühr beträgt gemäß Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit 150,00 Euro. Bei positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens wird dieser Betrag den weiteren Kurskosten gutgeschrieben.

Nach Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und Einzahlung der Aufnahmegebühr werden Ausbildungsanwärter/-innen zeitnah zum persönlichen Aufnahmegespräch mit der wissenschaftlichen Kursleitung eingeladen.

Beim Aufnahmegespräch sind folgende Nachweise und Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweis eines positiven Studienabschlusses in Psychologie bzw. Berechtigung zur Bezeichnung „Psychologe/-in“ (siehe Zulassungsvoraussetzungen)
  2. Allgemeinärztliches Zeugnis zur physischen Eignung der Berufsausübung
  3. Klinisch-psychologisches bzw. psychiatrisches Gutachten zur psychischen Eignung der Berufsausübung

Nach Absolvierung des Aufnahmegesprächs werden Ausbildungsanwärter/-innen darüber informiert, ob eine Aufnahme in den Universitätskurs möglich ist. Danach erfolgt die Anmeldung sowie Unterfertigung des Ausbildungsvertrags.

Gemäß Psychologengesetz 2013 müssen Kursteilnehmer/-innen zumindest 500 Echtstunden an klinisch-psychologischer Tätigkeit parallel zum Universitätskurs absolvieren. Diese Tätigkeit muss bis spätestens zu Beginn des Aufbaumoduls aufgenommen werden.

Kontakt

Mag.rer.nat.

Theresa Cramer

Institut für Psychologie

Institut für Psychologie

Telefon:+43 316 380 - 5085

Erreichbar Mo, Mi, Do von 9:00-13:00

Wissenschaftliche Leitung

Univ.-Prof. Dr.rer.nat.

Anne Schienle

Institut für Psychologie


Stellvertretung

Univ.-Prof. Dr. phil.

Elfriede Greimel

Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Meduni Graz


(über UNI for LIFE)

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