Abschlussarbeit

Im Rahmen des interuniversitären Universitätskurses Klinische Psychologie ist eine Abschlussarbeit in Form von zwei selbst durchgeführten klinisch-psychologischen Fallstudien zu verfassen. Die Abschlussarbeit hat gemäß § 12 Abs. 2 Psychologengesetz 2013 der nachstehenden, vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegebenen Struktur zu folgen:
- Angaben zum Behandlungsrahmen
- Lebensgeschichtliche Entwicklung und Krankheitsanamnese
- Diagnose und Differentialdiagnose
- Psychischer und somatischer Befund
- Behandlungsziele
- Behandlungsplan
- Behandlungsverlauf
- Behandlungsergebnis
- Abschließende Diskussion
- Darstellung von Kooperationen mit anderen Gesundheitsberufen
- Literatur
- Eigenhändige Unterschrift
Die Fallstudien sind im Rahmen des Privatissimums (D.3) mit der wissenschaftlichen Kursleitung zu besprechen und hernach einer/einem der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer aus dem Kreis der vom Bundesministerium für Gesundheit akkreditierten Lehrpersonen zur Beurteilung vorzulegen und dienen gemäß § 12 Abs. 2 PG 2013 bei positiver Beurteilung als Grundlage für die kommissionelle mündliche Abschlussprüfung.
Die Aufgabenstellung der Abschlussarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich und zumutbar ist. Die Beurteilungsfrist der Abschlussarbeit beträgt vier Wochen.
Kontakt
Daniela Schwab
Institut für Psychologie
Wissenschaftliche Leitung
Anne Schienle
Institut für Psychologie
Stellvertretung
Elfriede Greimel
Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Meduni Graz
(über UNI for LIFE)