Aufgrund entsprechender Festlegungen des Vizerektors für Lehre und der für Psychologie zuständigen Vizestudiendekanin gelten ab sofort folgende Regelungen:
1. Alle Lehrveranstaltungen stehen für alle Studierenden zur Teilnahme offen.
1.1. Bei teilnahmezahlbeschränkten Lehrveranstaltungen werden (entsprechend der Reihungsregeln im Bachelor- und im Master-Curriculum Psychologie) Studierende, die die LV in ihrem Studienplan nur als Freies Wahlfach anrechnen lassen können, nachgereiht gegenüber jenen Studierenden, die die LV als Pflichtfach oder als Wahlpflichtfach/Gebundenes Wahlfach anrechnen lassen können.
1.2. TZB- (und andere prüfungsimmanente) LVen, die der Betreuung (i) einer Abschlußarbeit oder (ii) eines Psychologie-Pflichtpraktikums dienen, sind von dieser Freigabe ausgeschlossen.
3. Sollten beim ersten Termin einer TZB-LV Plätze ungenutzt bleiben, so wird die Anmeldung für eine Nachfrist bis zum Tag vor dem zweiten Termin wieder geöffnet.
Nähere Informationen finden sich auf den entsprechenden "Studieren"-Unterseiten dieser Homepage. Eine Liste der zur Nach-Anmeldung offenen TZB-LVen findet sich ebenfalls auf der Homepage.