Für (mündliche) kommissionelle Prüfungen ab dem 22.06.2020 erfolgt die ZweitprüferInnensuche (bei dritten Wiederholungen auch für DrittprüferInnen) ausschließlich über Webformular. Hiermit soll die diesbezügliche Email-Flut bei den potentiellen PrüferInnen eingedämmt werden.
Die ZweitprüferInnenanfragen können frühestens 3 Monate vor dem Prüfungstermin gestellt werden, spätestens aber 6 Wochen vorher (Fristende am Sonntag, s.a. Terminseite). Die Zuteilung erfolgt nach Eingangszeitpunkt der Anfrage.