Ausbildung zum/r Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen/in
Für die Aufnahme einer postgraduellen Ausbildung in Klinischer und/oder Gesundheitspsychologie ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" gemäß §4 des Psychologengesetzes 2013 zu führen, Voraussetzung. Darüber hinaus sind laut § 7 Abs. 2 des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. 182/2013) 75 ECTS aus dem Psychologiestudium vorzuweisen, die Kompetenzen in folgenden Inhaltsbereichen bescheinigen sollen:
- Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie,
- psychologischer Diagnostik mit besonderem Bezug auf gesundheitsbezogenes Erleben und Verhalten und auf psychische Störungen einschließlich Übungen,
- Methoden und Anwendungsbereiche im Bereich der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und der Rehabilitation,
- Psychologischen Interventionen im Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie einschließlich Übungen
Das kombinierte Bachelor- und Masterstudium Psychologie an der Universität Graz qualifiziert für die postgraduelle Ausbildung in Klinischer und/oder Gesundheitspsychologie.
Zusätzlich zum Psychologiestudium muss für den Beginn der Ausbildung die physische und psychische (mittels Gutachten) sowie die persönliche Eignung festgestellt werden. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil und schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab, nach der man den Berufstitel „Klinischer Psychologe“, Klinische Psychologin bzw. Gesundheitspsychologe, Gesundheitspsychologin (nach Psychologengesetz 2013) nach Eintrag in die Berufsliste im Ministerium für Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz führen darf.
Institutsleitung
Karin Landerl
Institutssekretariat
Jasmin Treffer
Universitätsplatz 2/III, Raum 316, 8010 Graz