Ausbildung zum/r Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen/in
Für die Aufnahme einer postgraduellen Ausbildung in Klinischer und/oder Gesundheitspsychologie ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" gemäß §4 des Psychologengesetzes 2013 zu führen, Voraussetzung. Darüber hinaus sind laut § 7 Abs. 2 des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. 182/2013) 75 ECTS aus dem Psychologiestudium vorzuweisen, die Kompetenzen in folgenden Inhaltsbereichen bescheinigen sollen:
a) Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie,
b) psychologischer Diagnostik mit besonderem Bezug auf gesundheitsbezogenes Erleben und Verhalten und auf psychische Störungen einschließlich Übungen,
c) Methoden und Anwendungsbereiche im Bereich der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und der Rehabilitation,
d) psychologischen Interventionen im Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie einschließlich Übungen
Das kombinierte Bachelor- und Masterstudium Psychologie an der Universität Graz qualifiziert für die postgraduelle Ausbildung in Klinischer und/oder Gesundheitspsychologie, unabhängig vom gewählten Schwerpunkt! Nach erfolgreicher Absolvierung des Bachelorstudiums und eines Masterschwerpunktes in den an der Universität Graz angebotenen Bereichen Klinische Psychologie, Arbeits-, Organisations- und Umweltpsychologie, Lernen, Entwicklung und Beratung sowie Kognitiv-affektive Neurowissenschaften kann eine entsprechende postgraduelle Ausbildung begonnen werden.
Institutsleitung
Karin Landerl
Institutssekretariat
Jasmin Treffer
Universitätsplatz 2/III, Raum 316, 8010 Graz