Erstmalig in Österreich beschäftigte sich eine wissenschaftliche Tagung mit der Frage, ob und inwieweit das Privatrecht präventive Elemente oder gar Strafsanktionen enthält, um zur Verhinderung unerwünschten Verhaltens beizutragen und ob solche Instrumente in Zukunft beibehalten, ausgebaut oder zurückgefahren werden sollten. Das Symposium „Prävention und Strafsanktion im Privatrecht“ unter der Organisation von O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski vom Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Uni Graz fand vergangene Woche an der Karl-Franzens-Universität statt.
Zunächst erfolgte eine Annäherung auf interdisziplinärer Ebene: So befasste sich das Einleitungsreferat von Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anja Ischebeck, Universität Graz, aus psychologischer Perspektive mit der Frage, ob und inwieweit negative Anreize zu erwünschtem Verhalten führen. Danach ging es um die verhaltenssteuernden Effekte von Strafdrohungen, die den zahlreichen TeilnehmerInnen von Assoz.-Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner, Universität Linz, näher gebracht – und von ihm tendenziell eher verneint – wurden. Danach beleuchtete Univ.-Prof. Dr. Stefan Arnold LL.M. (Cambridge) von der Universität Graz näher, ob auch Verhaltenssteuerung Aufgabe des Privatrechts ist und wie sie sich zu den ethischen Grundsätzen des Rechts verhält. Im Vortrag des Veranstalters Peter Bydlinski stand das Verhältnis von Präventions- beziehungsweise Strafaspekten mit der im Privatrecht anerkannten Maxime beidseitiger Rechtfertigung von Rechtsfolgen im Sinne ausgleichender Gerechtigkeit im Fokus. Univ.-Prof. Dr. Andreas Engert LL.M.(Univ. Chicago) von der Universität Mannheim referierte danach über die ökonomischen Aspekte präventiv wirkender Normen, während Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger LL.M. (Harvard) von der Universität Graz abschließend verhaltenssteuernde Normen auf EU-Ebene dargestellte und untersuchte.
Nach den Vorträgen konnten sich die TeilnehmerInnen mit den ReferentInnen austauschen. Diese Diskussionsberichte werden gemeinsam mit den Vorträgen in einem Tagungsband veröffentlicht. Die Tagung erreichte über die nationalen und privatrechtlichen Grenzen hinaus auch deutsche und schweizerische VertreterInnen aus Wissenschaft und Praxis und ebenso solche aus dem Strafrecht.
Dienstag, 13.10.2015